Fusarium (Partielle Taubährigkeit)

Schadbild: An grünen Ähren vorzeitiges Ausbleichen einzelner Ährchen, Ährchengruppen oder des oberen Ährenteils. Auf befallenen Spelzen und Körnern rosafarbener Belag der Schadpilze (Fusarium-Arten). Schrumpfkornbildung oder partielle Taubährigkeit. Auch Minderung der Backqualität des Ernteguts und u.U. Bildung von für Mensch und Tier gefährlichen Toxinen. Nach Befall mit Schneeschimmelerreger Ausbleichen meist nur einzelner Ährchen, häufig an Basis der Hüllspelze mit dunkelfarbigem Ring. Bei spätem Befall auf Ähre und Körnern oft keine deutlich sichtbaren Symptome. Bei feuchter Witterung auf befallenen Ährenteilen Schwärzepilze. Dagegen totale Weissährigkeit nach Befall mit verschiedenen Fusskrankheitserregern.

Bekämpfung: Bisher vorhandene Ährenfungizide gegen die Erreger der partiellen Taubährigkeit besitzen nur eine Teilwirkung. Behandlungen während der Blühphase versprechen den höchsten Wirkungsgrad.